Sehr geehrte Frau Schwienhorst,
in der Stadt Hamm sind Aufgaben der Jugendhilfe an freie Träger delegiert worden. Das ist zunächst einmal sinnvoll und in vielen Fällen auch der dortigen Fachlichkeit geschuldet. Nun ist in der Fachöffentlichkeit bekannt geworden, dass beispielsweise "lnobhutnahmen" ebenfalls durch die Träger ohne Hinzuziehung des Jugendamtes entschieden und auch durchgeführt werden. Bei der Entscheidung handelt es sich allerdings um sogenannte "hoheitliche Aufgaben" d. h. der Maßnahmeträger kann die lnobhutnahme durchführen, aber keinesfalls über die Notwendigkeit entscheiden.
Wir bitten daher um die Beantwortung die nachstehenden Fragen:
1. Trifft es zu, dass in der Stadt Hamm lnobhutnahmen durch freie Träger (Mitarbeiter) sowohl entschieden, als auch durchgeführt worden sind?
2. Geht die Verwaltung davon aus, dass "hoheitliche Aufgaben" an nicht öffentlich rechtliche Anbieterdelegiert werden können?
3. Sollte diese Form der Delegation in Hamm erfolgen,auf welcher gesetzlichen Grundlage basiert diese Vergehensweise?
4. Gilt diese Delegation nur fürAnbieteraus dem Bereich der freien Wohlfahrtspflege?
5. Plant die Verwaltung auch private Anbieter im Bereich der Jugendhilfe zu akquirieren und mit Delegationsaufgaben zu betrauen?
Mit freundlichen Grüßen
FdR
Alisan Sengül Roland Koslowski
-Fraktionsvorsitzender - - Fraktionsgeschäftsführer -